Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gliedert sich in die beiden Teilbereiche des Individualarbeitsrechts betreffend Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie des kollektiven Arbeitsrechts, welches u. a. Die Themen Betriebsrat, Betriebsratswahl, Betriebsvereinbarung, Betriebsratsanhörung und Mitbestimmung sowie auch den Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleiche betrifft.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Leistungen auf diesem Rechtsgebiet sind:
- Gestaltung, Änderung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung bei Streitigkeiten um Lohnforderungen, Urlaub-und Arbeitszeit vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren
- Vertretung bei Auseinandersetzungen um Wettbewerbsverbote
- Beratung bei Unternehmens Umstrukturierung und bei Betriebsübergang nach § 613 a BGB sowie Unternehmenskauf und -verkauf
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragen betreffende Betriebsrat, Betriebsratswahl, Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung vor der Einigungsstelle und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Beratung auf den Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung sowie im Bereich Compliance
In diesen Rechtsbereichen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Horacek, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit seiner langjährigen Erfahrung beratend oder im Rahmen bereits bestehender außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsstreite als kompetenter Partner zur Verfügung.