Baurecht
Das Rechtsgebiet Baurecht gliedert sich auf in die beiden Rechtsbereiche privates Baurecht und öffentliches Baurecht.
Das private Baurecht oder Werkvertragsrecht umfasst die Themenbereiche Bauvertragsrecht/Bauvertragsgestaltung, sowie daraus resultierenden Rechte und Pflichten von Bauunternehmen und Bauherren im Rahmen der Bauausführung. Meist liegt hier der Schwerpunkt im Bereich von Streitigkeiten um die Regelung von Baumängeln, deren Nachbesserung und etwaig hieraus resultierender Schadensersatzansprüche. Ebenso können derartige Baumängel oder ein Bauverzug zur Kündigung des Bauvertrages bzw. dem Rücktritt vom Vertrag führen. Häufig ergeben sich auch Streitigkeiten um die Vergütung von Bau- bzw. Werkleistungen, sofern dies nicht oder nicht pünktlich an den Auftragnehmer bezahlt wird.
Das öffentliche Baurecht betrifft dagegen Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben (Baugenehmigung) nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung u. a. oder Fragen der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) von Städten und Gemeinden.
In all diesen baurechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Horacek mit seiner langjährigen Erfahrung im Baurecht gerne zur Verfügung.