Erbrecht
Im Erbrecht ist eine frühzeitige kompetente Beratung unerlässlich. Wir beraten Sie daher gerne bei der lebzeitigen Planung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie auch bei der Regelung von Erbauseinandersetzung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Gleichzeitig setzten Ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker für Sie durch.
Auch bei der Gestaltung und Umsetzung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die vorgenannte Beratung im Erbrecht umfasst bei uns auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Eine Vorsorgevollmacht benötigen Sie, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung/Behinderung Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst verantwortlich regeln können. Eine Vorsorgevollmacht regelt in einem solchen Fall, dass ein Dritter bevollmächtigt wird, die Rechtsgeschäfte zu erledigen Sie selbst nicht mehr wahrnehmen können.
Mit einer Patientenverfügung kann geregelt werden, wie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind sich hierzu zu äußern.
Grundsätzlich ist es unser Ziel möglichst einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Da dies jedoch nicht immer möglich ist vertreten wir Sie selbstverständlich auch bei den erforderlichen Gerichtsverfahren. Dies können Fallkonstellationen sein in denen eine Klage auf Feststellung Ihres Erbrechts zu erheben sind. Das gleiche gilt für die Berechnung Ihres Pflichtteils. Nachdem eine Erbengemeinschaft nicht auf Dauer ausgelegt ist sondern auf eine Auseinandersetzung, kann auch hier notwendig werden, die Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.