Familienrecht
Im Jahr 2017 ließen sich in Deutschland ca. 151.000 Paare scheiden, so dass gemäß dem statistischen Bundesamt die Scheidungsquote bei rund fast 50 % liegt.
Gerade bei einer oft emotional sehr belastenden Trennung von Paaren meist eine umfassende und objektive Beratung wichtig. Den Ehegatten stellt sich eine Vielzahl von Fragen, den sie oft ratlos gegenüberstehen: Dies können sein - was steht mir an Unterhalt zu im Rahmen der Trennung und auch Nachehelich? - bei wem haben die Kinder ihren regelmäßigen Aufenthalt? - was geschieht mit unserer Wohnung/Haus? - wann ist der mögliche Zeitpunkt einer Scheidung? - was steht mir an Zugewinn zu?
Wir wissen um die persönlichen und wirtschaftlichen Probleme mit denen Menschen anlässlich einer Trennung und Scheidung konfrontiert sind.
Die langjährige Erfahrung sowie fortlaufende Fortbildungen im Familienrecht als Fachanwältin ermöglichen es uns, Sie kompetent konsequent und zuverlässig zu vertreten. Darauf können Sie vertrauen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Familienrecht ist die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung im Bereich des Scheidung - Unterhalts-und Güterrechts sowie die Klärung der Rentenanwartschaften. Gerade im Zusammenhang der Trennung und Scheidung von Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften zeigen sich auf vielschichtige Probleme, die einer individuellen Lösung bedürfen. Neben dem juristischen Rat sowie praktischen Tipps erhalten Sie eine Information über die eventuellen Kosten weiterer Maßnahmen. Wie beraten Sie gerne und fachkompetent zu den Themen Scheidung, Unterhalt und Zugewinn. Im Familienrecht werden zu dem häufig Entscheidungen getroffen die eine weitreichende, oftmals lebenslange Folge nach sich ziehen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Erreichung Ihrer Ziele und ein Eingehen auf die individuelle Situation ist dabei für uns unerlässlich, da es kaum ein Rechtsgebiet gibt, das einen höheren persönlichen Bezug aufweist. Wir legen Wert darauf sich schnell und offen zu informieren, über Chancen und Risiken von rechtlichen Schritten aufzuklären und Ihnen Kostentransparenz zu bieten.
Oftmals lassen sich diese Probleme vermeiden oder auf erheblich verringern, wenn vor Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft ein Ehevertrag geschlossen wird. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die zu regelnden Themenbereiche und entwerfen für Sie Eheverträge bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dies bietet sich vor allem an, wenn man im Scheidungsfall eine kostenträchtige Auseinandersetzung des Vermögens vermeiden möchte. Eine frühzeitige und vorbeugende Beratung vermeidet zudem oft unangenehme Überraschungen. Sie können mit uns zunächst unverbindlich gerne einen telefonischen Kontakt aufnehmen.