Kauf - und Handelsrecht
Der Kaufvertrag ist eine typische Vertragsangelegenheit des Zivilrechts nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Unabhängig von der Art des Kaufobjekts ergeben sich in diesem Rechtsbereich häufig Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Sachmängeln am Kaufgegenstand bzw. der Ware, verspäteter oder gänzlich ausgebliebener Lieferung des Kaufgegenstandes sowie einer ganz oder teilweise ausgebliebenen Kaufpreiszahlung.
Das Handelsrecht nach dem hierfür geltenden Handelsgesetzbuch mit seinen Teilbereichen des Handelskaufs unter Unternehmen bzw. Kaufleuten, das Kommissionsgeschäft, das Frachtgeschäft und das Speditionsgeschäft sowie dem Handelsvertreterrecht kommt in Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches für die vorgenannten Sondergebiete des Kaufrechts zur Anwendung.
In Fragen und Rechtsstreitigkeiten betreffend die oben genannten Rechtsgebiete steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Horacek mit seiner langjährigen Erfahrung beratend oder im Rahmen von bereits bestehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsstreiten zur Verfügung.