Menü
       

Verkehrsrechte Bußgeld Unfallabwicklung

Das Verkehrszivilrecht umfasst den Bereich der Schadensersatzansprüche, die bei einem Unfall als Unfallbeteiligter, sei es als Auto-, Motorrad-, Fahrradfahrer oder Fußgänger, entstanden sind. Hierbei kommen vor allem die Schäden am eigenen Fahrzeug und der eigenen Person in Betracht. Neben Sachständen stellt sich daher insbesondere auf die Frage der Personenschäden sowie des Schmerzensgeldes.

Aus einem Unfall erwachsen viele Folgeansprüche, wie Reparaturkosten, Arztbehandlung und Mietwagenkosten.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite und führen in Ihrem Namen die notwendige Korrespondenz mit Versicherungen und Gegnern, beauftragten Gutachtern prüfen Ihre Ansprüche. Die für Sie lästige und ungewohnte Kommunikation mit Gegnern, Versicherung und Gerichten entfällt für Sie komplett. Ein wichtiger Hinweis ist über dies, dass bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt der Gegner bzw. die gegnerische Versicherung Ihre Rechtsanwaltskosten.

Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht

Trunkenheit oder Drogenkonsum

Oftmals stellt die Fallgestaltung, dass die Polizei Ihnen den Führerschein abgenommen hat und Sie hatten getrunken oder Drogen konsumiert. Sie sind zu schnell gefahren und es droht jetzt ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Hier schützt Sie Herr Rechtsanwalt Horacek als Fachanwalt und Rechtsanwältin Mayer erfolgreich vor dem Laufen-müssen und beschafft Ihnen Ihr Fahrerlaubnis engagiert schnellstmöglich zurück.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschicklichkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, auf unserer Seite können Sie dazu den zugehörigen Bußgeldkatalog einsehen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer anderen verkehrsrechtlichen Überschreitung erhalten Sie regelmäßig einen Bußgeldbescheid.
Rechtsfolgen können Geldbußen, Punkte in Flensburg oder/und ein Fahrverbot sein. Es besteht die Möglichkeit gegen einen solchen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben um zu verhindern, dass dieser rechtskräftig und damit vollstreckbar wird.

Dies hat in der Regel in einer 14-tägigen Frist ab Zustellung zu erfolgen. Dies kann aus verschiedensten Umständen erfolgreich sein: Weil Sie beispielsweise der Fahrer bei der Messung selbst waren, weil die Geschwindigkeitsmessung nicht ordnungsgemäß erfolgte oder die Messung selbst nicht ordnungsgemäß erfolgte. Dies sind Gesichtspunkte, die oft erst nach der Durchsicht der Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt offenbart werden.

Ansprechpartner Rechtsanwalt aus Herrenberg

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem persönlichen Fall.

Jetzt Kontakt aufnehmen.